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Rotsvast Geschäftsbedingungen für Mieter:

 

  1. Unter Mietkandidat wird jede Person verstanden, die auf den von Rotsvast vermittelten Wohnraum reagiert. Unter Mieter wird jede Person verstanden, die die Bedingungen für das Mieten einer spezifischen Wohnung mündlich oder schriftlich akzeptiert hat. Unter Rotsvast werden die Rotsvast Niederlassungen in den Niederlanden verstanden.
     
  2. Unter Wohnraum wird jeder Wohnraum verstanden, der von Rotsvast im Auftrag eines Eigentümers/Vermieters vermittelt oder im Auftrag von Maklerkollegen angeboten wird.
     
  3. Der angebotene Wohnraum wird im Auftrag des Vermieters vermittelt.
     
  4. Durch Reagieren auf den angebotenen Wohnraum meldet ein Mietkandidat sich automatisch bei Rotsvast an.
     
  5. Eine Besichtigung des Wohnraums durch den Mietkandidaten ist immer unverbindlich und kostenlos. Diese Besichtigung findet statt, nachdem der Mietkandidat sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rotsvast einverstanden und diese unterzeichnet hat.
     
  6. Teilt ein Mietkandidat nach der Besichtigung mit, dass er als Mieter des Wohnraums infrage kommen möchte, wird eine Absichtserklärung zur Miete unterzeichnet.
     
  7. Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung verpflichtet der Mietkandidat sich zum Mieten des Wohnraums, es sei denn, der Vermieter beschließt, dem Mietkandidaten keinen Mietvertrag anzubieten, aus welchem Grund auch immer. Rotsvast übernimmt keinerlei Haftung für diese Entscheidung des Eigentümers/Vermieters.
     
  8. Der Mietkandidat zahlt an Rotsvast Verwaltungs- und Aktenkosten. Kommt kein Mietvertrag zustande, werden diese Verwaltungs-und Aktenkosten dem Mietkandidaten innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet. 
     
  9. Falls der Mietkandidat Anspruch auf Wohnraum hat, wofür eine Wohnberechtigung erforderlich ist, dann geht der Antrag für den Wohnberechtigungsschein auf Rechnung und Risiko das Mietkandidaten selbst.
     
  10. Alle von Rotsvast angebotenen Wohnraumangebote, sowohl schriftliche als auch mündliche Angebote, sind unverbindlich. Der Mietkandidat kann daraus keine Rechte herleiten.
     
  11. Sämtliche Mitteilungen, Zusagen und angebotenen Vereinbarungen seitens Rotsvast und seiner Mitarbeiter gelten unter Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters und/oder Eigentümers des Wohnraums. Rotsvast kann, auch aufgrund seiner Abhängigkeit von Dritten für die Informationsbeschaffung, keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Rotsvast erteilten Information übernehmen.
     
  12. Rotsvast haftet nicht für die Art und Weise, auf die der Vermieter, nach dem Zustandekommen eines Mietvertrages, seine Verpflichtungen erfüllt, oder auch nicht. Der Mietkandidat hat sich immer direkt an den Vermieter zu wenden. Der Mietkandidat schützt Rotsvast vor allen Schadensansprüchen des Eigentümers/Vermieters und/oder von Dritten, in welcher Form auch immer.
     
  13. Rotsvast haftet nicht für die Folgen von Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten, Nichtigkeiten oder Löschbarkeiten im Mietvertrag, die Folge einer fehlerhaften Information seitens des Vermieters an Rotsvast sind.
     
  14. Auf alle Streitigkeiten zwischen dem Mietkandidaten und Rotsvast findet niederländisches Recht Anwendung.